Der Einsatz von Fonts auf der Webseite dient vorwiegend dazu das Erscheinungsbild der Seite für den Benutzer zu optimieren sowie die Seite besser bedienbar und lesbar zu machen. Die Verwendung von Fonts würde sich daher mit dem berechtigen Interesse des Website-Betreibers argumentieren lassen.
Sofern Fonts jedoch über amerikanische Server (nach Wegfall Privacy-Shield) oder Server in einem Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss geladen werden, ist datenschutzrechtlich zusätzlich eine Garantie in Bezug auf die Datenübermittlung in ein "unsicheres" Drittland notwendig. Eine derartige Garantie kann z.B. die Einwilligung des Nutzers bzw. der Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln darstellen, wobei beides bei Datenübermittlung in die USA als umstritten gilt (Argument: Zugriff von Sicherheitsbehörden).
Die Realisierung einer Einwilligungslösung bei Fonts kann auch zu Komplikationen führen, da im Fall des Ablehnens durch den Nutzer die Seite mit Standardschriften oder sogar mit falschen Symbolen (z.B. bei Fontawesome) angezeigt werden könnte.
Unser Rat wäre daher Fonts aus einem unsicheren Drittland (u.a. derzeit USA) lokal auf dem eigenen Webserver zu installieren um hier kein Nachladen von einem externen Server zu ermöglichen. In diesem Fall müsste dann das Laden von Fonts überhaupt nicht speziell (neben einer Beschreibung des normalen Server-Hostings) in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden. Auch ein Nachladen von einem CDN innerhalb der EU wäre eine mögliche Option, hier wäre die Beschreibung dieses Vorgangs jedoch (gestützt auf berechtigtes Interesse) in die Datenschutzerklärung aufzunehmen.
Sofern eine Zustimmungslösung mit WebCare umgesetzt werden sollte, ist sicherzustellen, dass das Font-Tool über den Tag Manager bei WebCare (Option: "nach Einwilligung") eingebunden wird. Die Beschreibung müsste dann auf Datenübermittlung in ein unsicheres Drittland (z.B. USA) angepasst werden, damit die Zustimmung in transparenter Weise erteilt werden kann.
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